Häusliche Gewalt in Hamburg galt lange Zeit als ein Tabuthema, über das man nicht öffentlich spricht. Die Mentalität der Deutschen führt oft dazu, dass sie sich nur ungern in die Angelegenheiten anderer einmischen. Daher wissen selbst Freunde oder Verwandte häufig nicht, was in den Familien ihrer Nächsten vor sich geht. Glücklicherweise wird im 21. Jahrhundert offen über das Problem der häuslichen Gewalt gesprochen. In Hamburg gibt es Organisationen, die den Betroffenen helfen. Zudem werden alle, die mit Gewalt in der Familie konfrontiert sind, ermutigt, nicht zu schweigen, sondern sich Hilfe zu holen. Mehr dazu auf hamburgka.eu.
Was sagt das Gesetz?
Laut Statistik erleben etwa 25 % der Einwohner Deutschlands verschiedene Formen häuslicher Gewalt. Meistens sind Frauen die Opfer, jedoch gibt es auch Ausnahmen. Nach dem Gesetz ist häusliche Gewalt an sich kein Straftatbestand. Betroffene haben jedoch die Möglichkeit, strafbare Handlungen nachzuweisen und den Täter vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen. In öffentlichen Einrichtungen Hamburgs werden Broschüren verteilt, die einen klaren Handlungsplan für Opfer häuslicher Gewalt enthalten. Diese sollten:
- Sich an die Polizei wenden und eine Anzeige erstatten. Polizeidienststellen sind verpflichtet, mündliche oder schriftliche Anzeigen entgegenzunehmen, auch wenn die Situation unklar erscheint.
- Kontaktverbot beantragen. Während der Ermittlungen kann das Opfer bei der Polizei ein Kontaktverbot für den Täter beantragen. In einigen Fällen kann der Täter noch vor Beginn des Gerichtsverfahrens aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden.
- Beweise vorlegen. Während des Gerichtsverfahrens muss das Opfer Beweise für die Straftaten des Täters vorlegen. Über das Gericht können längerfristige Schutzmaßnahmen wie ein Wohnungsverbot oder eingeschränkter Kontakt mit Kindern angeordnet werden.
Gerichtsverfahren können sich über längere Zeiträume, bis zu einem Jahr, hinziehen.
Wer bietet Hilfe an?
Der schwierigste Schritt für Opfer häuslicher Gewalt ist oft der erste: die Kontaktaufnahme mit der Polizei. In Hamburg gibt es zwei Wege, dies zu tun. Der einfachste Weg ist ein Anruf bei der Polizei unter der Nummer 110 oder ein persönlicher Besuch bei einer Polizeidienststelle, um vor Ort eine Anzeige zu erstatten. Unterstützung durch eine Vertrauensperson oder einen Anwalt kann hilfreich sein.
In Fällen, in denen das Opfer Angst vor einem Anruf bei der Polizei hat, beispielsweise wegen Drohungen des Täters oder aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse, gibt es die Möglichkeit, den Hilfetelefon-Service unter der Nummer 08000 116 016 zu kontaktieren. Diese Hotline ist rund um die Uhr erreichbar, bietet Unterstützung in mehreren Sprachen und hilft auch bei der Kontaktaufnahme mit der Polizei.
Nachdem eine Anzeige erstattet wurde, können Opfer auf umfassende staatliche Unterstützung zählen, die von Sozialdiensten und Behörden bereitgestellt wird. Sozialdienste helfen beispielsweise dabei, eine vorübergehende Unterkunft zu finden, während Familiengerichte Schutzanordnungen erlassen können, die den Kontakt des Täters mit dem Opfer einschränken.
Das Frauenhaus in Hamburg

Das Frauenhaus ist eine Organisation, die in vielen Städten Deutschlands, einschließlich Hamburg, Unterkünfte für Frauen in Notsituationen bereitstellt. Für viele Frauen ist es eine Möglichkeit, der Gewalt zu entkommen. Neben einer vorübergehenden Unterkunft bieten Frauenhäuser finanzielle Unterstützung und Schutz. Frauen erhalten hier die Gelegenheit, ihre Situation zu überdenken, sich von Fachleuten beraten zu lassen und einen weiteren Aktionsplan zu erstellen.
Um in ein Frauenhaus aufgenommen zu werden, kann man dort anrufen, um nach verfügbaren Plätzen zu fragen. Die Mitarbeiter des Frauenhauses informieren über freie Kapazitäten und die Anreise. Auch die Polizei kann Frauen in ein Frauenhaus bringen. Sollte das Frauenhaus in Hamburg belegt sein, stellt die Polizei alternative Kontakte und Optionen bereit.